Personalentwicklung in der Justiz wegen falscher Schwerpunktsetzung der CDU im Verzug
„Die Personalentwicklung in der Thüringer Justiz ist nicht nur angesichts der laufenden Pensionswelle dringend verbesserungsbedürftig. Dies betrifft sowohl die Gerichte als auch den Justizvollzug. Dazu gehört auch die Modernisierung der Arbeitsbedingungen, insbesondere im Bereich Digitalisierung“, so Ulrike Grosse-Röthig, justizpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, anlässlich der heutigen Vorstellung des neuen Thüringer Rechtspflegeberichts durch Justizministerin Beate Meißner.
„Wichtige Verbesserungen hätten bereits 2025 umgesetzt werden können: Mit ausdrücklicher Zustimmung der Linksfraktion war im Landeshaushalt 2025 eine gezielte globale Mehrausgabe für Personalmaßnahmen im Justizministerium vorgesehen. Statt für diese sinnvollen Personalmaßnahmen verwendete die Justizministerin dieses Geld aber zweckwidrig für eine unnötige und kostenintensive Abschiebehaftanstalt in Arnstadt. Für dessen Betrieb wird Personal aus dem regulären Justizvollzug abgezogen, dort aber dringend benötigt wird“, kritisiert die Linke-Abgeordnete. Die Abgeordnete kritisiert diese Maßnahme als kontraproduktive Symbolpolitik und falsche Schwerpunktsetzung, die die Entscheidungen der Landtagsmehrheit als Haushaltsgesetzgeber ignoriert.
Grosse-Röthig verlangt für die Zukunft eine konstruktive und verantwortungsvolle Personalplanung sowie einen zielgerichteten Personaleinsatz in allen Bereichen der Justiz, um den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen einen ungehinderten und zeitnahen Zugang zu ihrem Recht zu sichern und einen flächendeckenden wirksamen Resozialisierungsvollzug zu gewährleisten. „Ein gut funktionierender Resozialisierungsvollzug ist ein wichtiger Baustein der gesellschaftlichen Sicherheit in Thüringen“, unterstreicht Grosse-Röthig.
Abschließend fordert sie von der Landesregierung neben einem realistischen Stellenansatz auch den zügigen und möglichst reibungsfreien Abschluss der Digitalisierung der Thüringer Justiz. Es könne nicht angehen, dass alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Thüringen z.B. schon ein digitales Postfach vorhalten müssen, sie aber von den Gerichten weiterhin Schreiben in Papierform bekommen. Dabei ist auch zu beachten, dass Thüringen nach einer von der Bundesebene gesetzten Frist bis zum 1. Januar 2026 eine digitalisierte Justiz haben muss.
