JVA-Neubau: Fehlentscheidungen früherer CDU-geführter Regierungen rächen sich

Die fortdauernden Probleme beim Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Zwickau-Marienthal offenbaren in aller Deutlichkeit: Fehlentscheidungen früherer CDU-geführter Landesregierungen ziehen mittlerweile immer gravierendere Konsequenzen nach sich. Vollzugsfachlich, weil durch die fortgesetzten Bauverzögerungen Thüringen die nach internationalen Standards längst gebotene Einzelunterbringung der Gefangenen weiterhin nicht umsetzen kann. Finanziell, weil sich der JVA-Neubau zu einem Geldgrab entwickelt – zu einer sächsisch-thüringischen Version des Berliner Pannenflughafens BER. Wichtig ist jetzt absolute Transparenz gegenüber dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber, gerade jetzt, da die Beratungen für den Landeshaushalt auf Hochtouren laufen. Die Landesregierung muss alle Karten auf den Tisch legen“, fordert Ulrike Grosse-Röthig, justizpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, mit Blick auf Medienberichte über Erwägungen in Sachsen zu einem Teilabriss auf der JVA-Baustelle. „Betrachtet man den bisherigen Verlauf, erscheint der ursprüngliche Plan – Thüringen errichtet eigenständig eine weitere JVA – mittlerweile möglicherweise sogar für den Justizvollzug und den Haushalt als die bessere Option.“

„Schon beim Auswahlverfahren für den Bauplatz, das mehrere Jahre vor Abschluss des Staatsvertrags über die neue JVA begann, zeigten sich Unregelmäßigkeiten“, so Grosse-Röthig. Der damalige Finanzminister Voss, der unmittelbar zuvor als Finanzstaatssekretär in Sachsen tätig war, spielte in dieser Phase eine nicht unbedeutende Rolle. Für den unter mehreren Bewerbern ausgewählten Standort und Bauplatz in Zwickau-Marienthal zeigten sich schon bei Abschluss des Staatsvertrags Probleme wie die Altlastenbelastung, erläutert die Linke-Abgeordnete. Die Linke-Fraktion hat diese in der zweiten abschließenden Lesung in der letzten Plenarsitzung der 5. Wahlperiode sehr deutlich problematisiert. Die vertraglichen Regelungen zur Zusammenarbeit der beiden Länder sind so gestaltet, dass Thüringen von Beginn an fast die Hälfte der Kosten trägt, aber Sachsen sich die praktisch alleinige Verfügungsbefugnis über das Bauprojekt gesichert hat. Die Linke-Fraktion forderte daher 2014 Änderungen am Thüringer Begleitgesetz zum Staatsvertrag, um dem Landtag – auch als Haushaltsgesetzgeber – stärkere Informations- und Einflussmöglichkeiten einzuräumen. „Bedauerlicherweise fanden die Vorschläge keine Mehrheit. Heute zeigt sich jedoch immer deutlicher, wie berechtigt unsere damaligen Einwände und Warnungen waren“, so die Linke-Justizpolitikerin.

Gleichzeitig befindet sich der Landtag bzw. der Freistaat in einer schwierigen Situation, denn die Schaffung moderner Haftplätze ist dringend notwendig, um die grundrechtlich vorgeschriebene Einzelunterbringung sicherzustellen. „Der Staatsvertrag enthält seltsamerweise kein ausdrückliches Kündigungsrecht – was er eigentlich müsste, um kein ‚Knebelvertrag‘ zu sein. Immerhin enthält der Vertrag eine Nachverhandlungsklausel. Diese Option sollte die Landesregierung unverzüglich nutzen, um den Vertrag zu überarbeiten“, fordert die Linke-Abgeordnete.

Entgegen der Warnungen von Fachleuten hatte Sachsen – als nach Staatsvertrag allein verantwortlicher Bauherr – das Modell ‚Errichtung durch Generalplaner‘ durchgesetzt. Auch das erweist sich nun als schwerwiegender Fehler. Thüringen darf nicht weiter mit Kosten für fachliche und politische Fehlgriffe in Sachsen belastet werden“, so Linke Justizpolitikerin Grosse-Röthig, die abschließend informiert, dass die Linke-Fraktion schon am Freitag vergangener Woche für das kommende Landtagsplenum eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung zum Thema eingereicht hat und zu den Problemen mit dem JVA-Neubau in den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 18 – Baumaßnahmen des Landes – weitere kritische Fragen stellen wird.