Kindergartengesetz – Grosse-Röthig: Nötige Reformen bleiben aus

Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes kommentiert Ulrike Grosse-Röthig, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, wie folgt: „Der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes kommt zu spät und ist nicht weitreichend genug, um nötige Reformen endlich anzugehen. Strukturabbrüche wie in den 90er Jahren darf das Land nicht einfach so hinnehmen. Es braucht jetzt ein mutiges und strategisches Vorgehen für den flächendeckenden Erhalt von Kindergärten. Das wird für die Zukunft Thüringens entscheidend sein. Dazu muss auch endlich die Arbeit der Kindergartenkommission ausgewertet werden.“

Auf Initiative der Fraktion Die Linke war im Haushalt 2025 das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr beschlossen worden. „Einen ersten Erfolg können wir bald feiern: Das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr wird auf Antrag der Linken im Jahr 2027 endlich kommen. Eltern werden so bei drei Kindergartenjahren mit 5.400 Euro pro Kind entlastet“, freut sich Grosse-Röthig, „gleichzeitig ist klar, die Betreuungsqualität muss verbessert werden und Eltern müssen den Kindergarten in der Nähe vorfinden“, so die Abgeordnete.

Laut Grosse-Röthig lassen sich im Gesetzentwurf weder Verbesserungen beim Personal noch ein personeller Mindestbesatz von zwei Vollzeitstellen an pädagogischen Fachkräften je Kindergarten finden. Grosse-Röthig erklärt: „In der jetzigen Form ist der Gesetzentwurf für meine Fraktion nicht zustimmungsfähig. Beim pädagogischen Fachpersonal in den Kindergärten werden wir keine Abstriche machen. Ebenso hat das Kindergartenmoratorium zum Ziel, dass sich Erzieherinnen und Erzieher erstmal keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen müssen. Bildungsqualität kann jetzt durch weniger Kinder und Erhalt des Personals gesteigert werden für den besten Kindergarten für unsere Kinder.“

Umfassend geregelt werden soll im Gesetzentwurf die Dokumentation des individuellen Entwicklungsprozesses jedes Kindes, auch im Hinblick auf die Sprachentwicklung, bemerkt Grosse-Röthig und fordert: „Grundsätzlich begrüße ich, dass die Sprachbildung ein fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit werden soll. Aber wer Sprachtests im 4. Lebensjahr durchführen lassen will, der muss erklären, welchen Sinn diese haben sollen und was genau dann außer guten Worten folgt. Es sind noch viele Fragen offen, über die wir im Bildungsausschuss endlich diskutieren müssen.“